Wie versichert man ein neues Fahrzeug richtig?

Neues Auto? Neues Motorrad? Anhänger, Wohnwagen? Da freut man sich erst einmal über das schöne Stück und möchte natürlich so schnell wie möglich auf- oder einsteigen.

Und das Internet macht es uns ja auch leicht, paar Daten auf einer Vergleichsseite eingeben und das vermeintlich billigste Angebot gleich online abschließen. Oder dem Vermittler oder der Versicherungsgesellschaft eine Mail mit der Bitte um Zusendung einer EVB-Nummer schicken. Denn ohne ist eine Anmeldung nicht möglich. Aber Vorsicht, eine EVB-Nummer bietet ausschließlich Haft­pflichtschutz !!!

Wie geht man nun sinnvollerweise vor?

Im Rahmen des Maklervertrages mit uns bestehen nun 2 Möglichkeiten:

 

  1. wenn man das neue Fahrzeug schnell  anmelden möchte, braucht man in der Regel schnell  eine EVB-Nummer ;-) Dann kann man der Einfachheit halber eine von der bisherigen Versicherungsgesellschaft einholen, denn da war ja das bisheriges Fahrzeug auch versichert. Auch bei einem weiteren Fahrzeug ist das sinnvoll. Dabei besteht aber die „Gefahr“, dass es am Markt einen ähnlichen Tarif zu besseren Konditionen gibt und man nicht in den Genuss dieses günstigeren Tarifes kommt. Denn die Gesellschaft von der die EVB-Nummer kommt, bekommt auch den Antrag bzw. den Vertrag. Wichtig dabei ist: wenn man im bestehenden Vertrag Vollkasko oder Teilkasko versichert hat, nehmen die Versicherungsgesellschaften das in der Regel auch für das Folgefahrzeug an und zwar auch dann, wenn man noch keinen Antrag gestellt hat. Denn ohne Antrag ist mit der EVB-Nummer und der Anmeldung des Fahrzeugs immer nur der reine Haft­pflichtschutz gegeben. Keine Teilkasko, keine Vollkasko!

 

  1. Wenn man jedoch etwas mehr Zeit hat, dann vergleicht man sinnvollerweise gleich den Markt und sucht die individuell passende Versicherung aus. Danach nimmt man die EVB-Nummer der ausgesuchten Gesellschaft. Dazu braucht  der Makler / Vermittler aber alle Daten und Angaben vom Versicherungsnehmer und vom Fahrzeug. Ohne diese Angaben ist ein sinnvoller Vergleich nicht machbar. Dazu gibt es hier einen Risikofragebogen Zusätzlich werden neben dem Fahrzeugbrief oder -schein auch die Führerscheinkopien aller berechtigten Fahrer benötigt. Für die genauere Erklärung des Versicherungsumfangs gibt es ausführliche Informationen hier (Informationen rund um den Versicherungsschutz KFZ). Damit sind die Fragen auf Seite 2 des Risikofragebogens leichter zu beantworten. Nach Zusendung des Fragebogens bekommen Sie die EVB-Nummer der individuell ausgesuchten Gesellschaft und das Fahrzeug kann angemeldet werden. Somit haben Sie vollumfänglichen Schutz, auch wenn der Unfall Sie kurz nach Verlassen der Zulassungsstelle ereilen sollte !

Sie entscheiden sich also für eine der beiden Möglichkeiten und schicken Ihre Anfrage.

Für die Option1 reichen geplantes Zulassungsdatum, ob Saisonfahrzeug (oder eben nicht)  und Fahrzeugart. Ein Marktvergleich und ein eventueller Wechsel kann dann in Ruhe zur nächsten Hauptfälligkeit erfolgen.

Für die Option 2 senden Sie mit Ihrer Anfrage bitte gleich diesen Fragebogen und den Fahrzeugbrief und Führerscheinkopien der Fahrer mit. Liegt der Brief nicht vor erfragen Sie beim Händler/Verkäufer zumindest die Herstellernummer und die Typschlüsselnummer  und die Fahrzeugidentifikationsnummer. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich.